Es ist an der Tagesordnung: Neo läuft frei in der Natur herum und freut sich seines Lebens. Plötzlich werde ich als Halter von einem Spaziergänger angeschnauzt: „Der gehört an die Leine!“.
„Aber warum denn?“ entgegne ich dann immer. Es folgen meist Argumente wie „weil in Hannover Leinenzwang herrscht“ oder „weil jetzt Brut- und Setzzeit ist“.
Um es ganz klar zu sagen: durch Halbwissen und Nachplappern wird es nicht Richtiger. Denn die Rechtslage ist regelmäßig nicht bekannt. Übrigens auch nicht bei der Polizei und auch nicht in den Zeitungsredaktionen, die regelmäßig Ende März titeln: „Hunde müssen jetzt für dreieinhalb Monate wieder an die Leine!“. Das ist natürlich Quatsch.
Die Hundeverordnung der Landeshauptstadt Hannover kennt keinen allgemeinen Leinenzwang. Grundsätzlich ist aber vorgeschrieben, dass Hunde immer dann angeleint sein müssen, wenn sie in der Innenstadt oder auf Grünflächen geführt werden.
Was viele nicht wissen: es gibt auch Ausnahmegenehmigungen. Da Neo die Begleithundeprüfung absolviert hat und ich als Halter ein einwandfreies Führungszeugnis habe, sind wir im Besitz einer solchen Erlaubnis. Diese kann man hier einsehen (PDF, 486 KB).
Der Leinenzwang im Innenstadtbereich bleibt unberührt. Neo läuft also selbstverständlich nicht in der Fußgängerzone ohne Leine. Die Erlaubnis bezieht sich aber ausdrücklich auf Wälder, Park- und Grünanlagen. Und davon hat Hannover eine Menge. Hier kann Neo also unbeschwert auch ohne Leine herumtollen.
Dann ist da noch die Sache mit der Brut- und Setzzeit - jedes Jahr vom 1. April bis 15. Juli. Viele sind der Auffassung, dass Hunde in dieser Zeit generell an die Leine müssen. Dem ist aber nicht so. Wer so etwas behauptet, sollte wissen, wo es steht. In Niedersachsen kann man dazu im „Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)“ nachlesen (PDF, 21 KB).
In diesem Gesetz ist geregelt, dass der Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit nur in Wäldern und in der freien Landschaft gilt. Und vor allem ist in diesem Gesetz auch geregelt, was nicht zur freien Landschaft gehört. Genannt sind in diesem Zusammenhang nämlich ausdrücklich „Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“.
Das bedeutet: immer, wenn in Parks oder auf Grünflächen Häuser in Sichtweite sind, gilt die Leinenpflicht nicht während der Brut- und Setzzeit. Und dies ist in einer Großstadt wie Hannover nun einmal fast überall der Fall. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie der Stadtwald Eilenriede oder ein paar Außenbezirke wie Kronsberg oder Badenstedt. Hier gilt auch auf den offiziellen Hundeauslaufflächen eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Nachzulesen ist das in einem offiziellen Stadtkartenausschnitt der Landeshauptstadt Hannover (PDF, 595 KB). Die Bereiche, in denen während der Brut- und Setzzeit Leinenzwang herrscht, sind rot eingezeichnet. Und die Bereiche, in denen der Leinenzwang ausdrücklich nicht gilt, grün.
Im Umkehrschluss heißt das: speziell im Georgengarten, auf der berühmten Herrenhäuser Allee und rund um den Leibniztempel können Hunde mit Ausnahmegenehmigung auch während der Brut- und Setzzeit frei herumlaufen. Und es wird auch nicht dadurch verboten, dass die berittene hannoversche Polizei in ihrer Hochherrlichkeit ständig das Gegenteil behauptet.